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Mitgliedsbeiträge
Super - auch im Jahr 2008 keine Aufnahmegebrühr.
Aber nicht nur das Schnupperjahr, sondern
auch die übrigen Mitgliedschaften, wie z.B. die neu geschaffene
Gruppenmitgliedschaft, zeigen, dass Golfspielen im
GC Bad Wildungen für
Jedermann ein erschwingliches Vergnügen ist.
Anmeldeformulare für die Mitgliedschaft
im GC Bad Wildungen gibt es im Sekretariat bei Frau Rhein.
Beiträge gültig ab 01.01.2008
| Aktives Mitglied 1. Jahr |
720 € |
| Aktives Mitglied ab 2. Jahr |
1.000 € |
| Aktives Mitglied über 100 km Entfernung |
550 € |
| Aktives Mitglied, 20 bis 28 Jahre |
495 € |
| Schnuppersaison (einmalig) für Golfinteressierte ohne Erfahrung. Trainerstunden werden vom Pro gesondert berechnet. |
250 € |
| Wochenendmitglied (Freitag - Sonntag) |
1.000 € |
| Wochenmitglied (Montag - Donnerstag) |
1.000 € |
| Passives Mitglied |
220 € |
| Passives Mitglied, Ehepaar pro Person |
200 € |
| Student bis vollendetem 28. Lebensjahr |
270 € |
| Jugendlich bis vollendetem 14. Lebensjahr |
100 € |
| Jugendlich vom 15. bis 19. vollendetem Lebensjahr |
150 € |
| Zweitmitglied |
450 € |
| Gruppenmitgliedschaft von 10 - 20 Personen, pro Person |
842 € |
| Gruppenmitgliedschaft von über 20 Personen, pro Person |
792 € |
| Umlage für Versicherung, DGV, LSB H, für alle Mitglieder,
außer Jugendlich |
40 € |
| Verzehrbon |
100 € |
| Garderobenschrank im Clubhaus |
30 € |
| Schrank in der Caddyhalle |
30 € |
| Stellplatz mit Elektroanschluss in der Caddyhalle |
35 € |
| Stellplatz in der Caddyhalle |
10 € |
Sämtliche Beiträge und Aufwendungen werden im Bankeinzugsverfahren erhoben.
Anmerkung zur Gruppenmitgliedschaft
- Der Beitrag gilt pro aktiven Mitglied einer Gruppe. Ehe- oder
Lebenspartner können angerechnet werden.
- Als Gruppe ist eine Firma, Behörde oder ein Konzern zu verstehen.
- Jedes Mitglied muss den Betrag und evtl. Nebenkosten an den Club bezahlen.
- Die Gruppenmitglieder müssen sich einzeln anmelden und werden separat mit
vollem Stimmrecht geführt.
- Erfolgt im Laufe eines Jahres durch Zugang eines weiteren
Gruppenmitgliedes eine Gruppenveränderung, so gilt für das neue Mitglied
der Beitrag der Gruppe. Für die bisherigen Mitglieder gilt die Veränderung
erst ab dem Folgejahr.
- Tritt beim Ausscheiden eines Mitgliedes eine Gruppenveränderung ein, wird
dies erst im Folgejahr wirksam.
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